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    Das Thema Fahrlässigkeit: Viele Kaskoschäden in der Kfz-Versicherung

    Immer wieder treffen sich Versicherungsnehmer und Kfz-Versicherungen vor Gericht. In vielen Fällen geht es um verweigerte Zahlungen vonseiten der Versicherung, die sich darauf beruft, der Versicherungsnehmer hätte fahrlässig gehandelt. Wann genau so eine Fahrlässigkeit vorliegt, kann aber nicht pauschal gesagt werden. Zu unterschiedlich entscheiden die Gerichte, ganz getreu dem alten Motto „Wo sich zwei Juristen treffen existieren drei Meinungen“.

    Fahrlässig wäre zum Beispiel das Überfahren eines Stoppschildes oder einer roten Ampel. Geschieht dann ein Unfall, muss die Kaskoversicherung nicht bezahlen. Fälle dieser Art sind eindeutig und in der Regel sieht das auch jeder ein. Anders stellt sich die Lage schon bei Wildunfällen dar. Nicht immer ist Ausweichen nämlich die beste Lösung. Jedenfalls dann nicht, wenn man Geld von der Versicherung bekommen möchte. Wer zum Beispiel auf einer Landstraße fährt und sich plötzlich einem Hirsch gegenübersieht, wird instinktiv ausweichen. Nicht selten endet so ein Ausweichmanöver dann im Straßengraben mit den dementsprechenden Schäden am Fahrzeug. Kaskoversicherungen zahlen hier in der Regel, auch wenn sie in vielen Fällen erst durch einen Richter dazu aufgefordert werden müssen. Wer solch ein Ausweichmanöver allerdings durchführt, wenn er sich Auge in Auge mit einem Hasen oder einem Fuchs auf der Straße wiederfindet, erhält oftmals kein Geld von der Kaskoversicherung. Verschiedene Gerichte hielten dieses Verhalten für grob fahrlässig und riskant, sodass die Versicherung um eine Zahlung herumkam. Allerdings gilt dies nicht für den Fall, dass der Fahrer reflexhaft ausgewichen ist.

    Ausnahmen sind überall möglich, selbst bei einer roten Ampel, die überfahren worden ist. Einige Kfz-Versicherungen sind daher dazu übergegangen, nur noch Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter dem Einfluss von Drogen und Betäubungsmitteln sowie das Ermöglichen des Diebstahls als grob fahrlässig anzusehen. Damit versuchen sie, die Zahl der Prozesse zu reduzieren. Vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte man sich deshalb dahin gehend informieren. Für viele dürfte diese Einschränkung bei der groben Fahrlässigkeit ein gutes Argument sein, um bei einer bestimmten Versicherung zu unterschreiben.

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